Neuer Text

Neuer Text

Zu meiner Person 

Lebenslauf
  • Geboren und wohnhaft in Köln, verheiratet und Mutter von zwei Kindern
  • Zehnjährige Tätigkeit als Sozialberaterin an der Universität zu Köln 
  • Achtjährige Tätigkeit in psychologischer Praxis, Unterstützung bei Diagnostik 
  • Einjährige Tätigkeit an der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie des Kindes- und Jugendalters der Universität zu Köln, Tagesklinik Jugendliche

Fachliche Qualifikation 

  • Studium der Heilpädagogik an der Universität zu Köln mit dem Schwerpunkt Erziehungshilfe und sozial-emotionale Entwicklungsförderung, Psychiatrie und Psychotherapie 
  • Siebenjährige Ausbildung zur analytischen und tiefenpsychologisch fundierten Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin am IPR-Institut Köln 
  • Erlangung der Approbation als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin nach §1 Absatz 1 PsychTh und Eintragung in das Arztregister der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein

Verfahren (Psychoanalyse und Tiefenpsychologie)
  • In Deutschland gibt es drei sozial- und berufsrechtlich anerkannte psychotherapeutische Behandlungsverfahren: die Analytische Psychotherapie, die Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und die Verhaltenstherapie
  • Als analytische und tiefenpsychologisch orientierte  Psychotherapeutin konzentriere ich mich darauf, ungelöste bewusste oder unbewusste innere Konflikte aufzufinden, die zu Symptomen, Verhaltensauffälligkeiten oder seelischer Not führen. Dabei deute ich Symptome als einen Versuch der Selbstheilung zur Lösung eigener Konflikte und zur Wiederherstellung eines inneren Gleichgewichts. Langfristig wirken sich die Symptome negativ auf den Alltag und eine altersentsprechende Entwicklung der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen aus, sodass eine Psychotherapie notwendig werden kann. 
  • In der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie werden aktuelle Konflikte aus dem Lebensalltag behandelt. Es geht somit gezielt darum, fokussiert problematische Themenstellungen zu bearbeiten, die zu Symptomen geführt haben. Bei Kindern könnte sich z.B. im Rahmen einer Schwellensituation (Kindergarten- oder Schuleintritt) eine Trennungsangst ausbilden,  während bei Jugendlichen eine Pubertäts- und Ablösekrise im Vordergrund stehen könnte. Junge Erwachsene wiederum könnten zu Beginn der Ausbildung/ des Studiums eine Anpassungsstörung entwickeln. 
  • Eine analytische Psychotherapie ist empfohlen, wenn die Symptomatik eng mit der Persönlichkeitsstruktur des Patienten verwoben ist. Die Therapieform bearbeitet somit die psychische Grundstruktur des Patienten. Die Psychotherapie verfolgt dann eher das Ziel, krankmachende Konflikte aufzudecken, zu verstehen und zu bearbeiten, sodass Symptome nach und nach ihre Notwendigkeit verlieren. 

Einige Worte zur Schweigepflicht 
  • Die Psychotherapie für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene ist in besonderer Weise durch die Schweigepflicht der Psychotherapeutin geschützt. Weder die Krankenkasse, noch Freunde, Lehrer oder Erzieher dürfen über die Inhalte der Therapiestunden in Kenntnis gesetzt werden. 
  • Auch den Eltern des behandelten Kindes oder Jugendlichen gegenüber werde ich keine inhaltlichen Angaben aus den eigenen Stunden machen, genauso wenig wie das Kind oder der Jugendliche Angaben zum Inhalt der begleitenden Elternarbeit erhält. 
  • Die Schweigepflicht darf nur gebrochen werden, um eine konkrete Gefahr für Leib oder Leben abzuwenden (sog. Notstand, § 34 Strafgesetzbuch), z.B. im Fall konkrete Suizidabsicht. 
Share by: